Spendenkonten
Christlich Demokratische Union (CDU) Kreisverband Mannheim
VoBa Sandhofen
DE81 6706 0031 0029 7290 34
GENODE61MA3
Freie Demokratische Partei (FDP) Kreisverband Mannheim
VoBa Rhein-Neckar
DE57 6709 0000 0005 0257 02
GENODE61MA2
Freie Wähler Mannheimer Liste e.V.
VoBa Rhein-Neckar
DE12 6709 0000 0087 5835 03
GENODE61MA2
Verwendungszweck: OB-Wahlkampf 2023 – „NAME UND ANSCHRIFT DES SPENDERS“
Die folgenden Erläuterungen weisen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen und die Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden hin.
Spenden natürlicher Personen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 € pro Person und Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis 1.650 € (bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) absetzbar. Dabei wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650 € (bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Spenden von Unternehmen
Grundsätzlich sind Spenden von Unternehmen in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Publikationspflicht
Zuwendungen an die CDU, ML oder FDP, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigen, müssen unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht
veröffentlicht werden. Alle Beiträge eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.